Termin: 11. März 2019 | Referent: Dr.-Ing. Karl-Heinz-Dahlem

Im November 2018 erschien in unterschiedlichen Quellen ein „Vorentwurf“ zum GEG. Aus diesem können die derzeitigen Bestrebungen erkannt werden, welche Anforderungen zukünftig wahrscheinlich an das Niedrigstenergiegebäude „nZEB“ nach EU-Gebäuderichtlinie gestellt werden. Im Seminar wird aufgezeigt, welche konkreten Änderungen sich in diesem „Vorentwurf“ gegenüber der aktuellen EnEV und dem aktuellen EEWärmeG abzeichnen und in welchen Bereichen es anscheinend nicht zu Änderungen kommt.

Die Veranstaltung wird für die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes mit 
3 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 3 Unterrichtseinheiten (Energieberatung im Mittelstand), 3 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet.

Die Veranstaltung wird von der Architektenkammer Rheinland-Pfalz mit 3 Unterrichtsstunden (Architektur, Innenarchitektur) anerkannt.